Etappensieg: MALLE ist befreit! EU-Marke wird gelöscht
„Sobald Corona es zulässt, freue ich mich wieder auf eine Malle-Party oder sogar einen Malle-Trip. Mallorca ist eines meiner liebsten Reiseziele, daher stellen wir hier im Blog immer wieder Malle-Reisen vor.“ = 1.822€
Wenn es nach Herrn Lück aus NRW geht, kostet ein Satz wie dieser mindestens 1.822€ und erfordert den Abschluss eines Lizenzvertrages. Zum Glück geht’s nicht nach Lück, sondern nach dem European Union Intellectual Property Office. Und die haben jetzt entschieden: Das Wort „Malle“ hat keinen EU-Markenschutz!
Entscheidung im Malle Markenstreit nach Abmahnung
Viele unserer Leser erinnern sich an den kuriosen Rechtsstreit bezüglich der Wortmarke „Malle“. Ein Unternehmer aus NRW mahnte Reisetiger im August 2019 ab. Ãœber seinen Anwalt forderte er rund 1.800€ von uns, weil wir das Wort „Malle“ im Zusammenhang mit Mallorca-Reisen verwendet hatten. Für jede weitere Zuwiderhandlung sollte ich laut Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 3.000€ zahlen.
Nun, Justitias Mühlen mahlen langsam, der Rechtsstreit dauert bis heute an. Mein Anwalt (liebe Grüße an Michael Plüschke) hat zahlreiche Schreiben verfasst, verschiedene Anträge gestellt und einen Haufen Arbeit mit dem Mist gehabt. Das Ganze hat viel Zeit und Geld gekostet, dem Gegner haben wir bisher aber keinen Cent gezahlt. Gegen andere Betroffene wurden einstweilige Verfügungen erwirkt, nicht jedoch gegen mich. Gestern kam jetzt endlich Bewegung in die Sache:
Das europäische Markenamt hat entschieden: Die EU-Wortmarke „Malle“ wird gelöscht!
Ein Gastronom aus Erlangen hatte, ebenso wie wir, einen sehr gut begründeten und ausführlichen Löschungsantrag eingereicht. Meines Wissens steht auch der DEHOGA hinter diesem Antrag, viele Verbandsmitglieder hatten „Malle Partys“ veranstaltet und wurden daraufhin ebenfalls abgemahnt.
Da der Gastro-Antrag zeitlich vor meinem lag, wurde dieser nun zuerst entschieden. Und er wurde völlig richtig entschieden: „Malle“ wird vom Markenamt ganz eindeutig als umgangssprachliche Bezeichnung für die schöne Baleareninsel Mallorca angesehen. Damit ist die Markeneintragung aus dem Jahre 2002 vollständig für nichtig erklärt. Der Begriff ist für alle eingetragenen Warengruppen in Europa schutzunfähig und der Markeninhaber trägt die Kosten des Verfahrens. BÄM!
Lück hat nun noch 2 Monate Zeit, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen. Ich bin gespannt! Das Ende der Geschichte ist auch deswegen leider noch nicht erreicht, weil noch mindestens ein Prozess vorm Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Zusätzlich zur EU-Marke sind ja auch noch (in meinen Augen ebenso ungültige) deutsche Marken eingetragen. Und dann geht’s natürlich auch noch darum, wer die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten der weiteren Beteiligten trägt. Womöglich gibt’s da ja auch ein paar weitere Schadensersatzansprüche. Nicht dass das am Ende in Düngemittel bezahlt werden soll…
Egal ob Malle oder Mallorca: Hauptsache es macht Spaß!
Natürlich nennen wir die schöne Insel hier im Blog weiterhin meist beim offiziellen Namen „Mallorca“. Aber wenn ich (oder sonst wer) mal das umgangssprachliche „Malle“ verwende, sollte niemand damit Kasse machen dürfen. Abmahnungen und Lizenz-Gebühren für „Malle“ sind in meinen Augen einfach nur Abzocke, und die hat mit dieser Entscheidung nun hoffentlich ein Ende.